Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.03.2002

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01   

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BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01 (https://dejure.org/2001,7995)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.2001 - 1 BvR 381/01 (https://dejure.org/2001,7995)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 1 BvR 381/01 (https://dejure.org/2001,7995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen an Leiter einer weiteren Steuerberatungsstelle nach § 34 Abs 2 S 2 StBerG mit Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) vereinbar - Filialleitung durch einen der Gesellschafter am Hauptsitz zulässig, soweit sich die Filiale im Nahbereich der Hauptniederlassung ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 34 Abs. 2 S. 2 Steuerberatergesetz (StBerG) mit Art. 12 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 34 Abs. 2 S. 2; GG Art. 12 Abs. 1
    Umfang der Kanzleipflicht von Steuerberatern; Person des Leiters einer weiteren Beratungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98

    Beratungsstelle im Nahbereich

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1. Dr. L ..., 2. T ..., 3. L ..., 4. M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Peter Tarcikowski und Ulf Meyer-Kessel, Bachstraße 50, 22083 Hamburg - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2000 - I ZR 185/98 -, b) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Juni 1998 - 3 U 183/97 -, c) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Juli 1997 - 416 O 81/97 -, 2. mittelbar gegen § 34 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde am 17. Dezember 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat für die Rechtsanwälte bereits entschieden, dass die Kanzleipflicht (§ 27 BRAO) eine verfassungsrechtlich statthafte Regelung der Berufsausübung darstellt (vgl. BVerfGE 72, 26 [31 f.]).
  • BFH, 31.08.1995 - VII R 98/94

    Steuerberater-Geschäftsführer - Niederlassung im "Nahbereich"

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01
    Sie beruhe auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die gleichzeitige Leitung einer Hauptniederlassung und einer auswärtigen Beratungsstelle die gewissenhafte Berufsausübung eines Steuerberaters gefährde (vgl. BFHE 178, 510 [516]).
  • OLG Hamburg, 18.06.1998 - 3 U 183/97
    Auszug aus BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1. Dr. L ..., 2. T ..., 3. L ..., 4. M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Peter Tarcikowski und Ulf Meyer-Kessel, Bachstraße 50, 22083 Hamburg - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2000 - I ZR 185/98 -, b) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Juni 1998 - 3 U 183/97 -, c) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Juli 1997 - 416 O 81/97 -, 2. mittelbar gegen § 34 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde am 17. Dezember 2001 einstimmig beschlossen:.
  • LG Hamburg, 11.07.1997 - 416 O 81/97
    Auszug aus BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1. Dr. L ..., 2. T ..., 3. L ..., 4. M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Peter Tarcikowski und Ulf Meyer-Kessel, Bachstraße 50, 22083 Hamburg - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2000 - I ZR 185/98 -, b) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Juni 1998 - 3 U 183/97 -, c) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Juli 1997 - 416 O 81/97 -, 2. mittelbar gegen § 34 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde am 17. Dezember 2001 einstimmig beschlossen:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 2856/18

    Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen

    vgl. BFH, Urteil vom 31.8.1995 - VII R 98/94 -, BFHE 178, 510 = juris, Rn. 23 f., bezogen auf § 34 Abs. 2 Satz 2 und § 50 Abs. 1 Satz 2 StBerG a. F.; BGH, Urteil vom 9.11.2000 - I ZR 185/98 -, juris, Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 17.12.2001 - 1 BvR 381/01 -, juris, Rn. 10 ff.; diese Rechtsprechung im Ausgangspunkt sachlich nachzeichnend die Änderung des § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG durch das 7. StBerÄndG vom 24.6.2000, BGBl. I 2000 S. 874, 879, siehe dazu BT-Drs.

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.12.2001 - 1 BvR 381/01 -, juris, Rn. 11.

  • VG Würzburg, 17.05.2004 - W 8 K 03.1019

    Ausnahmegenehmigung für eine weitere Beratungsstelle des Steuerberaters

    Im Übrigen habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2001, 1 BvR 381/01, entschieden, dass die in § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG getroffene Regelung verfassungsgemäß sei, da diese vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls diene, weil hierdurch die höchstpersönliche und eigenverantwortliche Dienstleistung des freiberuflich tätigen Steuerberaters sichergestellt werde.

    Im Rechtsgutachten vom 22. März 2004 wird weiter ausgeführt: "Sollte daher das Verwaltungsgericht eine Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2001 -1 BvR 381/01 - in Erwägung ziehen, wird beantragt, einen Vorlagebeschluss gemäß Art. 234 EGV zu fassen, damit künftig berufsrechtliche Sonderfragen, die im vorliegenden Fall die Rechtstellung der deutschen Steuerberater betreffen, vor allem unter fünf Gesichtspunkten durch den EuGH abschließend geklärt werden können:.

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2001, 1 BvR 381/01, § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG als verfassungsrechtlich statthafte Regelung der Berufsausübung beurteilt und dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass sich die Beratungsstelle nicht im Nahbereich der Hauptniederlassung des Steuerberaters befunden habe.

  • VG Arnsberg, 07.06.2018 - 7 K 5837/17
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 1 BvR 381/01 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - 7 B 06.1240 -, juris, Rn. 19; a.A. Franke, a.a.O., S. 159.
  • VG Würzburg, 18.04.2006 - W 7 K 05.197
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 1 BvR 381/01 - ausgeführt, dass § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls dient, da dadurch die höchstpersönliche und eigenverantwortliche Dienstleistung des freiberuflich tätigen Steuerberaters sichergestellt werde.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1283
BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01 (https://dejure.org/2002,1283)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2002 - NotZ 19/01 (https://dejure.org/2002,1283)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 (https://dejure.org/2002,1283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3
    Bewerbung eines Bezirksnotars als Anwaltsnotar

  • Wolters Kluwer

    Notar - Berücksichtigung der Ausbildung - Landesdienst - Bezirksnotar - Anwaltsnotar

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BNotO § 6 Abs. 3
    Bewerbung eines württembergischen Bezirksnotars um die Stelle eines Anwaltsnotars im Land Hessen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung der Notarausbildung eines anderen Bundeslandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1142
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 5/01

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für eien Notarstelle mit gleicher Punktzahl

    Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
    Dem entspricht das Bewertungssystem des Antragsgegners, das in sich ausgewogen ist und auch dem besonders bedeutsamen Kriterium der zweiten juristischen Staatsprüfung das ihm zukommende Gewicht verleiht (Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 5/01 - ZNotP 2001, 403 unter 1).

    Sie können ausnahmsweise nur bei punktgleichen Bewerbern den Ausschlag geben (Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 5/01 - aaO).

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

    Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
    Für die vom Antragsteller angeregte Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2001 (NJW-RR 2002, 57, vgl. dazu den Senatsbeschluß vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - ZNotP 2002, 119) besteht kein Anlaß.
  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 29/01

    Freihaltung einer Notarstelle bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
    Für die vom Antragsteller angeregte Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2001 (NJW-RR 2002, 57, vgl. dazu den Senatsbeschluß vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - ZNotP 2002, 119) besteht kein Anlaß.
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 4/98

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Anwärterdienstes für Notar bei der

    Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
    Der Senat läßt allerdings ausnahmsweise Fortsetzungsfeststellungsanträge zu, also einen Übergang vom Anfechtungsantrag zum Feststellungsantrag nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Landesjustizverwaltung künftig bei weiteren Bewerbungen ebenso stellen wird (Beschlüsse vom 9. Januar 1995 - NotZ 6/93 - NJW-RR 1995, 1081 unter II A und vom 20. Juli 1998 - NotZ 4/98 - NJW-RR 1999, 208 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 6/93

    Organisationsermessen der Aufsichtsbehörde bei Abwesenheit eines Notars;

    Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
    Der Senat läßt allerdings ausnahmsweise Fortsetzungsfeststellungsanträge zu, also einen Übergang vom Anfechtungsantrag zum Feststellungsantrag nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Landesjustizverwaltung künftig bei weiteren Bewerbungen ebenso stellen wird (Beschlüsse vom 9. Januar 1995 - NotZ 6/93 - NJW-RR 1995, 1081 unter II A und vom 20. Juli 1998 - NotZ 4/98 - NJW-RR 1999, 208 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 9/01

    Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
    Eine Gleichbehandlung anderer juristischer Berufe oder gar der Ausbildungszeit für andere juristische Berufe widerspräche der gesetzlichen Wertung (Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 9/01 - ZNotP 2001, 363 unter 2 a m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
    Der Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung voraus, damit ein einheitlicher Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat und auf den sich die Bewerber einstellen können (vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1994 - NotZ 19/93 - Nds. RPfl. 1994, 330 unter 2 c cc).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Der Antragsgegner hat die durch den Antragsteller abgeschlossene Ausbildung zum Bezirksnotar berücksichtigt und als dem Regelnachweis in Form eines vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. veranstalteten Grundkurses nach Abschnitt A II Nr. 2 des Runderlasses gleichwertig erachtet (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142).

    Dieser Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung notwendig voraus, damit ein einheitlicher und nachprüfbarer Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 13/04

    Zulässigkeit des Wechsels in einem Bewerbungsverfahren nach § 110 der

    Zur Gewährleistung eines nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutzes ist zwar von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen, wenn die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung bei künftigen Bewerbungen des Antragstellers ebenso stellen wird (Senat, Beschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 4/98 - NJW-RR 1999, 208, 209; Beschluß vom 30. November 1998 - NotZ 26/98 - NotBZ 1999, 130 f.; Beschluß vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1144; Beschluß vom 2. Dezember 2002 - NotZ 16/02 - DNotZ 2003, 232; Beschluß vom 10. August 2004 - NotZ 28/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Ob dies auch bei einem Fortsetzungsfeststellungsbegehren hinsichtlich der (unterbliebenen Vergabe) von Sonderpunkten gilt, hat der Senat in zwei - allerdings nicht ganz gleich gelagerten Fällen - unterschiedlich entschieden (verneinend: Beschluß vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1144; bejahend: Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - NJW-RR 1997, 948, 949).

    Sollte es bei der Auswahlentscheidung darauf ankommen, ob und in welchem Umfang Sonderpunkte zu vergeben sind, kann er die Entscheidung der Antragsgegnerin auf dem Rechtsweg überprüfen lassen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. März 2002 aaO).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    d) Es trifft freilich zu, dass ein Punktesystem zunächst ein Auswahlverfahren nach objektiven, nachvollziehbaren und transparenten Kriterien eröffnet, das den Bewerbern das zu erfüllende Anforderungsprofil vermittelt, der Justizverwaltung eine erste einigermaßen verlässliche Sichtung des Bewerberfeldes erlaubt und eine Vergleichbarkeit der Leistungen und sonstigen Eignungsmerkmale gewährleistet, was allerdings nur über ein gewisses, die individuellen Fähigkeiten etwas relativierendes Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung zu erreichen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - aaO Rn. 7, 8; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Dieser Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung notwendig voraus, damit ein einheitlicher und nachprüfbarer Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Dieser Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung notwendig voraus, damit ein einheitlicher und nachprüfbarer Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

    Dieser Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung notwendig voraus, damit ein einheitlicher und nachprüfbarer Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 51/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    d) Es trifft freilich zu, dass ein Punktesystem zunächst ein Auswahlverfahren nach objektiven, nachvollziehbaren und transparenten Kriterien eröffnet, das den Bewerbern das zu erfüllende Anforderungsprofil vermittelt, der Justizverwaltung eine erste einigermaßen verlässliche Sichtung des Bewerberfeldes erlaubt und eine Vergleichbarkeit der Leistungen und sonstigen Eignungsmerkmale gewährleistet, was allerdings nur über ein gewisses, die individuellen Fähigkeiten etwas relativierendes Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung zu erreichen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - aaO Rn. 7, 8; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 13/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Das gilt auch für den Antragsteller, der insbesondere nicht geltend machen kann, aufgrund des Senatsbeschlusses vom 18. März 2002 (NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142) darauf vertraut zu haben, auf die Erfüllung der örtlichen Wartezeit komme es in seinem Fall nicht an.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 4/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    d) Es trifft freilich zu, dass ein Punktesystem zunächst ein Auswahlverfahren nach objektiven, nachvollziehbaren und transparenten Kriterien eröffnet, das den Bewerbern das zu erfüllende Anforderungsprofil vermittelt, der Justizverwaltung eine erste einigermaßen verlässliche Sichtung des Bewerberfeldes erlaubt und eine Vergleichbarkeit der Leistungen und sonstigen Eignungsmerkmale gewährleistet, was allerdings nur über ein gewisses, die individuellen Fähigkeiten etwas relativierendes Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung zu erreichen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - aaO Rn. 7, 8; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Dieser Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung notwendig voraus, damit ein einheitlicher und nachprüfbarer Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06

    Berücksichtigung landesfremder Notare bei der Einrichtung hauptberuflicher

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 16/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 3/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 2/06

    Berücksichtigung landesfremder Bewerber auf Notarstellen in Baden-Württemberg

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 35/07

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Notarstellen

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 40/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 21/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 1/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 43/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 46/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 36/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 47/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • KG, 07.08.2007 - Not 4/07

    Auswahlentscheidung zur Notarbestellung: Zulässigkeit eines Punktesystems bei der

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